Das erste Halbjahr 2026 ist abgeschlossen. Gerade jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um die bisherige Entwicklung Ihres Unternehmens zu überprüfen und mögliche steuerliche oder buchhalterische Anpassungen für das zweite Halbjahr rechtzeitig zu planen.
Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
- Wie haben sich Umsatz, Kosten und Ergebnis im ersten Halbjahr entwickelt?
- Gibt es steuerliche Änderungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind?
- Bestehen Optimierungsmöglichkeiten für das zweite Halbjahr?
Vor diesem Hintergrund geben wir einen Überblick über einige aktuelle steuerliche Änderungen, die je nach individueller Situation und Branche für Unternehmerinnen und Unternehmer relevant sein können.
1. Neue Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Was hat sich geändert?
- Die Umsatzgrenze wurde auf 55.000 Euro brutto pro Jahr angehoben.
- Die Regelung gilt nun auch für Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen.
- Neue 10 %-Toleranzgrenze: Bis zu einem Umsatz von 60.500 Euro bleibt die Umsatzsteuerbefreiung im laufenden Jahr erhalten. Erst bei einer Überschreitung von mehr als 10 % tritt die Umsatzsteuerpflicht für weitere Umsätze ein.
2. Anpassung der Einkommensteuertarife 2026
Was hat sich geändert?
Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Tarifgrenzen jährlich angepasst.
Mögliche Auswirkungen
- Anpassung der Lohnsteuerberechnung.
- Die inflationsangepassten Tarifgrenzen können zu einer geringeren Einkommensteuerbelastung führen.
- Einkommen bis zu 13.539 Euro bleiben steuerfrei
3. Basispauschalierung in der Einkommensteuer: Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 420.000
Was hat sich geändert?
- Die Umsatzgrenze steigt 2026 von 320.000 Euro auf 420.000 Euro.
- Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 15 % statt bisher 13,5 %, maximal 63.000 Euro.
- Der reduzierte Satz von 6 % bleibt für bestimmte Tätigkeiten, unter anderem kaufmännische Beratung und unterrichtende Tätigkeit, bestehen.
- Bis zu 63.000 Euro können als Betriebsausgaben pauschal berücksichtigt werden.
4. Basispauschalierung in der Umsatzsteuer: 1,8 % vom Jahresnettoumsatz bis zu € 7.560
Was hat sich geändert?
- 1,8 % des Jahresnettoumsatzes pauschal als Vorsteuer absetzbar
- Durch die höhere Umsatzgrenze von € 420.000 maximal € 7.560
- Die umsatzsteuerliche Pauschalierung ist getrennt von der einkommensteuerlichen Basispauschalierung zu beurteilen.
5. Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel ab 1. Juli 2026
Was hat sich geändert?
- Ab 1. Juli 2026 wird der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Betroffen sind unter anderem bestimmte Grundnahrungsmittel wie Milch, Milcherzeugnisse, Eier, Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse, Backwaren und Speisesalz.
- Unternehmen, die betroffene Waren verkaufen, sollten rechtzeitig prüfen, ob Kassensysteme, Rechnungslegung, Preisangaben und Buchhaltung entsprechend angepasst werden müssen.
- Die Regelung betrifft nicht automatisch alle Lebensmittel, sondern nur bestimmte Produktgruppen.
Nicht jede Änderung betrifft jedes Unternehmen gleichermaßen. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die konkrete Situation.
Ein Halbjahres-Check kann helfen, die Entwicklung der ersten sechs Monate zu bewerten, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und steuerliche oder buchhalterische Optimierungsmöglichkeiten für das zweite Halbjahr zu nutzen.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich Ihr Unternehmen im ersten Halbjahr entwickelt hat und ob Handlungsbedarf besteht, unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung und weiteren Planung.
