Ab dem 3. September 2025 erfolgt die Zustellung aller behördlichen Schriftstücke durch das Finanzamt an Unternehmen, die zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline. Die bisher mögliche Abmeldung von der elektronischen Zustellung („Opt-out“) entfällt.
Wichtige Hinweise:
- Ein Dokument gilt rechtlich als zugestellt, sobald es im Posteingang von FinanzOnline verfügbar ist – unabhängig davon, ob es tatsächlich geöffnet wurde.
- Das System sendet eine E-Mail-Benachrichtigung über neue Eingänge, sofern eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert wurde.
- Wenn Ihr Steuerberater (z. B. unsere Kanzlei) über eine gültige Zustellvollmacht verfügt, werden die Dokumente weiterhin automatisch an ihn übermittelt.
- Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn technische oder rechtliche Gründe einer elektronischen Zustellung entgegenstehen.
Empfohlene Maßnahmen:
- Melden Sie sich regelmäßig in Ihrem FinanzOnline-Konto an.
- Überprüfen und aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse.
- Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigungen.
- Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline (das System speichert diese nicht unbegrenzt).
- Planen Sie eine interne Vertretung für Urlaubs- oder Abwesenheitszeiten.
Vorteile des neuen Zustellsystems:
- Schneller und sicherer Zugriff auf behördliche Schriftstücke.
- Zustellzeitpunkt und Inhalt sind jederzeit nachvollziehbar.
- Papierlose Verwaltung, geringerer administrativer Aufwand.
Bitte beachten Sie: Bestimmte Funktionen – wie der persönliche Login, die Verwaltung von Bankverbindungen oder Änderungen von Unternehmenszuordnungen – sind ab Oktober 2025 nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. ID Austria) zugänglich. Weitere Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
Quelle:Bundeskanzleramt Österreich / FinanzOnline

