Skip to content Skip to footer

Arbeitslos & geringfügig beschäftigt? Neue Regelungen ab 01.01.2026

Arbeitslos & geringfügig beschäftigt? Neue Regelungen ab 01.01.2026

15. Dezember 2025

Ab 2026 gelten für AMS-Bezieher:innen neue Regeln, die geringfügige Beschäftigungen deutlich einschränken. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2026 gelten strengere Bestimmungen für geringfügige Beschäftigungen oder eine geringfügige Selbständigkeit, die von der Pflichtversicherung ausgenommen ist, während des AMS-Bezugs. Eine Weiterführung ist nur erlaubt, wenn eine der vier gesetzlich definierten Ausnahmen erfüllt wird. Andernfalls muss die Tätigkeit bis 31. Januar 2026 beendet werden – sonst entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wer darf weiter geringfügig arbeiten?

Eine geringfügige oder selbständige Tätigkeit neben dem AMS-Bezug bleibt erlaubt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die geringfügige Tätigkeit überschneidet sich mindestens 182 Tage lückenlos mit einer vollversicherten Beschäftigung.
  • Sie haben mindestens 365 Tage AMS-Leistungen (oder Krankengeld) in Folge erhalten, ohne lange Unterbrechung.
  • Sie sind mindestens 50 Jahre alt oder haben eine Behinderung von mindestens 50%.
  • Sie hatten vor der geringfügigen Beschäftigung eine längere Krankheits- oder Rehabilitationsphase.

Wenn Sie keine der Ausnahme-Regeln erfüllen, müssen Sie die geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit spätestens bis 31.01.2026 beenden. Ansonsten gelten Sie rückwirkend ab 01.01.2026 nicht mehr als arbeitslos und erhalten kein Geld vom AMS mehr. 

Was passiert bei mehreren geringfügigen Jobs?

Mehrere geringfügige Einkünfte werden zusammengerechnet. Wird dadurch die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat) überschritten, entsteht Versicherungspflicht und für diesen Monat entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was sollten Sie jetzt tun?

Prüfen Sie Ihre aktuellen Beschäftigungsstatus.  Wenn Sie Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne dabei, die neuen Regelungen richtig einzuordnen.

Quelle:http://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt

Wir gestalten mit Ihnen gemeinsam Ihre Zukunft.

Melden Sie sich zum Newsletter an!
Kontakt

office@fasnetwork.com

+43 664 3957535

Schubertstraße 3
A-2100 Korneuburg

Melden Sie sich zum Newsletter an!
Kontakt

office@fasnetwork.com

+43 664 3957535

Schubertstraße 3
A-2100 Korneuburg

© 2025 FAS Network GmbH | Alle Rechte vorbehalten | Webdesign by Weblytics OG